Für AkademikerinnenProfessur (HAW/ DHBW)Berufungsvoraussetzungen

Berufungsvoraussetzungen


Neben einem abgeschlossenen Hochschulstudium (Universität oder HAW/FH/DHBW) müssen Sie die folgenden formalen Berufungsvoraussetzungen erfüllen: 

  • besondere wissenschaftliche Qualifikation (in der Regel nachgewiesen durch Promotion) oder besondere künstlerische Qualifikation (in der Regel nachgewiesen durch Preise in Wettbewerben)
  • mindestens fünf Jahre Berufspraxis (darunter mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs)
  • pädagogische Erfahrung.

Was sich hinter diesen Anforderungen im Einzelnen verbirgt, finden Sie im Leitfaden Auf dem Weg zur Professur an einer Fachhochschule / Hochschule für angewandte Wissenschaften, hrsg. von der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V. (bukof)

Zu den formalen Voraussetzungen kommen die inhaltlichen Anforderungen der jeweiligen Stelle sowie schwer fassbare persönliche Erwartungen der EntscheidungsträgerInnen hinzu. Deshalb sollten Sie vor einer konkreten Bewerbung unbedingt die/den in der Ausschreibung genannte/n AnsprechpartnerIn oder die Gleichstellungsbeauftragte der ausschreibenden Hochschule kontaktieren.

Teilzeit-Professuren werden noch immer selten ausgeschrieben.
Zum Erwerb noch fehlender Berufungsvoraussetzungen gibt es in immer mehr Bundesländern spezielle Förderprogramme.