Berufungsverfahren


Eine Berufungsentscheidung ist ein mehrstufiger Prozess, bei dem die Mitglieder der Berufungskommission entscheidendes Gewicht haben. Dazu gehören überwiegend ProfessorInnen des jeweiligen Fachbereichs, mindestens eine hochschulexterne sachverständige Person, zwei fachkundige Frauen und ein Studierender sowie - meist beratend - die Gleichstellungsbeauftragte.

Die Kommission beschließt über die Einladung zur Probevorlesung, führt die Gespräche mit den Eingeladenen und stellt die Berufungsliste auf. Über die Beschlüsse der Kommission entscheiden die zuständigen Gremien der Hochschule (Fachbereichs-/Fakultätsrat und Senat).

Die Berufungen erfolgen im Einvernehmen mit dem Wissenschaftsministerium durch den/die Rektor/in oder Präsident/in.

Auf allen Stufen gibt es Ermessensspielräume, die ganz unterschiedlich interpretiert werden können. Deshalb sollten Sie vor einer konkreten Bewerbung unbedingt die Gleichstellungsbeauftragte der ausschreibenden Hochschule kontaktieren.

Tipps rund um das Thema Berufungsverfahren (z.B. Was ist bei der Bewerbung zu beachten, wie bereite ich mich auf den Berufungsvortrag und das Gespräch vor) finden Sie im Leitfaden Auf dem Weg zur Professur an einer Fachhochschule / Hochschule für angewandte Wissenschaften, hrsg. von der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V. (bukof)