Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm
Das Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm (MPL) soll die Zahl der Professorinnen erhöhen, indem mehr Lehraufträge an Akademikerinnen vergeben werden.
Durch Lehraufträge erwerben Akademikerinnen pädagogische Erfahrung und knüpfen Verbindungen zu Hochschulen. Gleichzeitig dienen die Lehraufträge bei Bewerbungen um Professuren als Nachweis für die Berufungsvoraussetzung „Pädagogische Eignung“.
Das Programm finanziert Lehraufträge, die in Baden-Württemberg von Frauen übernommen werden. Antragsberechtigt sind folgende Hochschularten in Baden-Württemberg:
- staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften
- staatliche Kunst- und Musikhochschulen
- Duale Hochschule Baden-Württemberg
Ansprechpartnerinnen für das Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm: Nicole Fraunhoffer
Den Flyer zum Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm finden Sie hier.
Bitte beachten Sie:
Die Antragstellung erfolgt über die Datenbank Professorin (HAW/DHBW).
Nähere Infos finden Sie unter "Antragstellung".
Grundlagen
Das Programm wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg ausgeschrieben und finanziert. Verwaltet wird es von der Koordinierungsstelle der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und der DHBW (LaKof BW).
Den Ausschreibungstext finden Sie hier.
Die Namensgeberin Mathilde Planck war die erste Abgeordnete in einem baden-württembergischen Landtag und setzte sich in vielfältiger Weise für die Gleichberechtigung der Frauen ein.
Lehrauftragsprogramme gibt es auch in anderen Bundesländern. Beispiele sind Bayern mit „Rein in die Hörsäle“ und Rheinland Pfalz mit „Mary Somerville“.
Ausgestaltung
- ProfessorInnen an den antragsberechtigten Hochschulen in Baden-Württemberg vergeben Lehraufträge, die zu den Qualifikationen der geförderten Akademikerinnen und zum Profil der Hochschulen passen.
- Die neue Lehrbeauftragte hat in den letzten zwei Semestern an der antragstellenden Hochschule keinen Lehrauftrag wahrgenommen.
- Die Finanzierung der Lehraufträge ist i.d.R. auf 4 Semesterwochenstunden und vier Semester beschränkt.
- Das Lehrauftragsprogramm übernimmt die Lehrauftragsvergütung.
- Reisekosten werden nicht über das MPL-Programm finanziert, sondern – sofern an der Hochschule üblich – aus Eigenmitteln der Hochschule.
- Die Hochschule stellt den Antrag bei der Koordinierungsstelle der LaKof BW.
Fördervoraussetzungen
Voraussetzungen für die Förderung einer Lehrbeauftragten sind neben einem staatlich anerkannten Hochschulabschluss
- eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit (nachgewiesen durch Promotion oder künstlerische Auszeichnungen) oder
- mindestens zweijährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs und konkretes Promotionsvorhaben
In begründeten Einzelfällen ist eine mindestens zweijährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs ausreichend, wenn ein Masterabschluss oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss vorliegt und die Bewerbung auf eine Hochschulprofessur angestrebt wird.
Die Bewerbung auf eine Professur nach Abschluss der Programmteilnahme muss möglich erscheinen.
Antragstellung
Antragstellung und Verfahren (für Lehrbeauftragte)
- Sie vereinbaren einen Lehrauftrag mit einer antragsberechtigten Hochschule.
- Sie registrieren sich in der "Datenbank Professorin (HAW/DHBW)". Dies kostet zwar etwas Zeit, eröffnet aber auch den Zugang zu allen Funktionen der Datenbank.
- Den Link zur Datenbank finden Sie hier.
- Nach der Registrierung klicken Sie auf den Reiter "Lehrauftragsprogramm" und anschließend auf "neuen MPL-Antrag stellen". Hier müssen Sie nur noch das 1. Semester des Lehrauftrags und die antragstellende Hochschule auswählen.
- Sie drucken das Profildatenblatt "Lehrbeauftragte" aus, unterschreiben es und senden es mit folgenden Unterlagen an die Hochschule:
- Ihren Lebenslauf
- relevante Zeugniskopien
- Die Hochschule schickt Ihre Unterlagen zusammen mit dem Antrag an die Koordinierungsstelle der
LaKof BW.
Antragstermine sind der 1. März für das Sommersemester und der 15. September für das Wintersemester.
- Die Genehmigung erfolgt durch die Koordinierungsstelle nach festen Regeln (Genehmigungspraxis).
Hinweise und Formulare zur Antragstellung
- Hinweise für die Antragstellung
- ergänzende Materialien
weitere Angebote der LaKof BW
- Die Datenbank Professorin (HAW/DHBW)
- Auf dem Weg zur Professur (HAW/DHBW)
ein Informations- und Qualifizierungsangebot mit Workshops, Seminaren und Infoabenden
zusätzliche Informationen
- Hochschulkompass
Verzeichnis aller Studiengänge und Hochschulen in Deutschland; ein Angebot der Hochschulrektorenkonferenz
Genehmigungspraxis
Genehmigungspraxis Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm
Ziel des Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramms ist eine Erhöhung der Anzahl von Professorinnen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschulen sowie der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Alle Entscheidungen über Genehmigungen oder Ablehnungen von Anträgen orientieren sich an der persönlichen Qualifikation der Bewerberin (gemessen an der Erfüllung der Berufungsvoraussetzungen) sowie an den Berufungschancen und Frauenanteilen im Fachgebiet (gemessen anhand statistischer Daten). Hierzu werden Rangziffern ermittelt und mit ergänzenden Kriterien für die Teilprogramme verknüpft.