Für Gleichstellungsbeauftragte
Die Hochschulen fördern die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (§ 4 LHG BW).
Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Hochschulleitung bei der Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und bei der Beseitigung bestehender Nachteile für Studentinnen, wissenschaftliches Personal und Professorinnen. Alle Hochschulen in Baden-Württemberg sind zur Bestellung einer nebenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten verpflichtet. Diese ist Mitglied in Berufungskommissionen und Ansprechperson für Professorinnen, Studentinnen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen. Sie berät die Hochschulleitung in allen gleichstellungsrelevanten Fragen und unterstützt beim Berichtswesen.
Finanzierung und Ausstattung der Gleichstellungsbeauftragten
In der Hochschulfinanzierungsvereinbarung Baden-Württemberg 2021-2025 (HoFV II) wurde eine personelle und finanzielle Mindestausstattung vereinbart. Sie ist abhängig von der Hochschulgröße (Studierendenanzahl).
Die Deputatsentlastung der Gleichstellungsbeauftragten an den einzelnen Hochschulen ergibt sich aus der GEVO (Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Entlastung der Gleichstellungsbeauftragten an den staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg vom 1. August 2019). Gemäß § 7 erhalten die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen an einer HAW zusammen eine Entlastung im Umfang von mindestens
30 Prozent der Bemessungsgrundlage [Anm.: i.d.R. 18 SWS) bei einer Zahl von bis zu 1 999 Studierenden,
50 Prozent der Bemessungsgrundlage bei einer Zahl von 2 000 bis 4 999 Studierenden
70 Prozent der Bemessungsgrundlage bei einer Zahl ab 5 000 Studierenden an der Hochschule.
Mitglieder der LaKof BW
Mitglieder der LaKof BW sind alle Hochschulen für angewandte Wissenschaften im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg und die Duale Hochschule Baden-Württemberg. Jedes Mitglied hat eine Stimme, die durch die Gleichstellungsbeauftragte wahrgenommen wird
Für Informationen zu Mitgliedschaft, Stimmrecht und Landessprecherin siehe Satzung der LaKof.
Versammlungen der LaKof / LaKof-Konferenz
Jedes Semester findet eine LaKof-Konferenz statt, bei der die Gleichstellungsbeauftragten, ihre Stellvertreterinnen und die Referentinnen Erfahrungen austauschen und gemeinsame Initiativen verfolgen. Die Sommerkonferenz findet im Juli an zwei Tagen in Präsenz in Bad Boll statt, das Wintertreffen wird bis auf Weiteres im November eintägig online abgehalten.